Konkurs einer Bank – was tun?

Immer wieder stellt sich für uns und unsere Kunden die Frage „Was passiert im Falle des Bankrotts einer Bank mit den Kundengeldern?” oder „Wie sicher sind die Gelder am Wertpapierdepot?” Diese und weitere spannende Informationen entnehmen Sie den folgenden Informationen.

Vorweg ist anzumerken, dass Banken strengen Regularien unterliegen. Es erfolgt durch den Staat eine laufende Kontrolle, ob Banken die gesetzlichen Vorschriften sowie Auflagen auch einhalten. Der Staat ist bestrebt, Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Kreditinstitute haben in der Volkswirtschaft eine systemsichernde Rolle und sind daher unerlässlich. Banken steuern den Zahlungsverkehr und sind zuständig für Veranlagungen sowie Finanzierungen. Daher hat der Staat das Ziel, dass Banken „funktionieren“.
Es wird zusätzlich die Entwicklung der Ertrags- bzw. Geschäftslage der Banken analysiert.

Eine Variante zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit des gesamten Bankensystems bzw. einzelner Banken ist die Durchführung eines Stresstestes.
Es wird die Kapitalausstattung sowie die Liquidität der Banken untersucht. Stresstests werden von der Österreichischen Nationalbank bzw. der Europäischen Zentralbank durchgeführt.

Jedes Kreditinstitut ist lt. EU-Richtlinie gesetzlich verpflichtet einer Sicherungseinrichtung (Einlagensicherung, Anlegerentschädigung) anzugehören. Sollte dies nicht der Fall sein, so erlischt die Konzession zur Entgegennahme von Einlagen.

Mit einem Höchstbetrag von EUR 100.000 sind Einlagen pro Kreditinstitut und pro Einleger (natürliche und nicht natürliche Personen) gesichert. Unter Einlagen werden Kontoguthaben, Festgelder oder Sparguthaben bezeichnet – somit jede Form von Guthaben. Hierbei sprechen wir von der Einlagensicherung

Bankeinlagen stellen für jede Bank fremde Einlagen dar – d.h. es sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Anleger.

Damit der Wirtschaftskreislauf funktioniert ist es von besonderer Bedeutung, dass Kundeneinlagen „sicher“ sind. Was würde passieren, wenn zum Beispiel eine Bank in Konkurs geht und die Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können? Es können keine Einkäufe mehr getätigt werden, Kredite können nicht mehr zurückgezahlt werden, angesparte Gelder für die Pension sind nicht mehr verfügbar und so weiter. Dies alles würde wahrscheinlich eine Kettenreaktion einhergehend mit einer Finanzkrise auslösen.

Die Einlagensicherung schützt daher Sparer und Kontoinhaber vor Verlusten. Inhaber von Einlagen können Privatpersonen aber auch juristische Personen (GmbH, OG, KG etc.) sein. Berechtigt aus dem Einlagensicherungsfonds ist immer der Inhaber des Kontos bzw. Sparbuches. 

Die Auszahlung im Falle einer Bankenpleite dauert rund 10 Arbeitstage unter folgenden Voraussetzungen:

  • Konkurs der Bank
  • Wenn die Bank nicht in der Lage ist Einlagen zurückzuzahlen
  • Zahlungseinstellungen behördlich angeordnet werden

Überschreitet das Guthaben jedoch die Höchstsicherung, dann kann das Restguthaben im Insolvenzverfahren als Forderung angemeldet werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist bei gesicherten Einlagen beträgt 30 Jahre. 

Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ist die Sicherungseinrichtung für alle österreichischen Kreditinstitute – ausgenommen den Sparkassen (Sparkassen Haftungs GmbH). In Österreich wird seit 2015 ein Einlagensicherungsfonds aufgebaut.

Zu bedenken ist jedoch, dass nicht unbegrenzte Mittel zur Verfügung stehen. Das Fondsvermögen wird keinesfalls ausreichen um die Anleger zu entschädigen. Aber wer zahlt das dann? Die Anleger? Oder der Staat? – somit wiederum die Steuerzahler?

Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, dass Banken die gesetzlichen Vorschriften einhalten und somit dieses Horrorszenario niemals eintritt. 

.. aber zu früh gefreut für Kreditkunden – die Kreditraten sind auch im Konkursfall der Bank weiter zu bedienen…… 

Zum weiteren Schutz für Anleger sprechen wir vom Sondervermögen. Aber was ist das genau?

Viele Kunden veranlagen Ihre Gelder in Form von Investmentfonds. Die Gelder liegen bei Investmentgesellschaften oder Banken auf den jeweiligen Kundendepots.

Sollte eine Investmentgesellschaft in Konkurs gehen, so haben die Gläubiger keinen Zugriff auf diese Vermögenswerte, da sie nicht zur Konkursmasse gehören. Es handelt sich hierbei um Sondervermögen – d.h. die Kundengelder sind geschützt. Im Konkursfall stellt der Kunde einen „Aussonderungsantrag“ für seine Wertpapiere = die Wertpapiere werden nicht dem Konkursbetrag hinzugeführt. Die Bank überträgt das Depot auf eine andere Bank oder händigt dem Kunden die Wertpapiere aus. 

Zusammengefasst ist anzumerken, dass Sondervermögen vom tatsächlichen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist. 

…aber auch der Schutz bei Wertpapierveranlagungen ist ebenso wichtig wie notwendig.

„Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen“

All jene Wertpapierfirmen welche die Verwaltung von Kundenportfolios im Auftrag des Kunden durchführen, müssen einer Entschädigungseinrichtung angehören. Die in Österreich dafür zuständige Haftungsgesellschaft ist die „Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH“ – kurz AeW genannt“. 

Hierbei werden Anleger für Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen entschädigt, wenn die Wertpapierfirma die Kundengelder nicht mehr zurückzahlen kann entsprechend den gesetzlichen Regelungen. 

Sind die Gelder – aus welchen Gründen auch immer nicht am Kundendepot zu finden – so gilt die Anlegerentschädigung (zum Beispiel im Betrugsfall). Die Anlegerentschädigung ist in diesem Fall mit EUR 20.000 gedeckelt.

Ausgenommen von der Haftung ist die AeW bei Kursverlust oder Falschberatung. Für einen entstandenen Schaden aus einer Falschberatung ist das Wertpapierunternehmen verantwortlich bzw. haftbar. 

Damit o.a. Fälle weitestgehend vermieden werden, wurde das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie, wo die Transparenz der Wertpapierberatung, der Produkte sowie der Kosten deutlich hervorgehoben wird. 

Diese Richtlinie wird in der Phoenix Investor Group zur Gänze eingehalten. Unsere Mission ist, die finanziellen Kundenbedürfnisse nach bestem Wissen und Gewissen vollinhaltlich umzusetzen. Nach Vorliegen der Informationen in Bezug auf Kenntnisse, Erfahrungen, Leistbarkeit, Risiko-Ertragsprofil etc. werden für unsere Kunden maßgeschneiderte Veranlagungslösungen erarbeitet, welche selbstverständlich in Folge laufend kontrolliert bzw. angepasst werden. 

Nachdem wir uns in diesem Beitrag verstärkt mit dem Schutz für Privatanleger befasst haben, werden wir in der nächsten Information Unternehmen durchleuchten mit der Fragestellung, welche Finanzierungsformen tatsächlich die Richtige ist. Auch das stellt einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Volkswirtschaft dar.

Wolfgang Köck, MBA
Education Manager - Phoenix Investor AT

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